Steuerdeklaration und Rechnungswesen
Die Erstellung von Steuererklärungen ist ein wesentliches Element einer jeden steuerlichen Beratung. Die Anfertigung einer Steuererklärung muss faktisch als ein numerischer Übersetzungsprozess der vorangegangenen steuerlichen Beratung und getroffenen Entscheidungen in eine Kommunikation mit den Finanzbehörden gesehen werden. In diesem Sinne ist die Erstellung einer Steuererklärung eine besondere Art von Berichterstattung, die eine sorgfältige, professionelle und fachmännische Behandlung erfordert.
Wir wollen, müssen aber nicht notwendigerweise die laufenden Tätigkeiten für unsere Mandanten übernehmen, die wir laufend in Steuerstrukturfragen und steuerlichen Spezialfragen betreuen. Wir bieten auch an, die Steuererklärungen zu kontrollieren, die Mitarbeiter oder ein anderer Berater unserer Mandanten erstellt haben. Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Unterstützung der Mitarbeiter unserer Mandanten bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung und die Optimierung ihrer internen Steuer-Compliance-Prozesse.
Wir beraten in der laufenden Steuerberatung Unternehmen unterschiedlicher Größen, vom jungen Start-Up bis hin zu börsennotierten Industrieholdings und deren Beteiligungsunternehmen (Industrie- und Dienstleistungsunternehmen). Wir betreuen laufend Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Unternehmensgruppen, für die wir einen Rund-um-Service anbieten. Ferner beraten wir laufend Private Equity- / Venture Capital- / Renewable Energies-Fonds und private Investoren sowie deren Beteiligungsstrukturen. Zu unseren Mandanten zählen auch Manager, Expatriates und Teilnehmer von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (MPP) sowie vermögende Privatpersonen aus dem In- und Ausland.